Das Bierbrauen
Das Reinheitsgebot von 1516 erlaubt die Bierherstellung aus folgenden Bestandteilen:
Wasser Je nach Art und Menge beeinflussen den Charakter des Bieres.
Malz Produkt, das aus Gerste hergestellt wird. Es liefert den zur Alkoholbildung notwendigen Zucker. Die Art des Malzes beeinflußt überdies Farbe und Geschmack des Bieres.
Hopfen getrocknete weibliche Blütendolden des Hopfens, die Öle und Bitterstoffe enthalten. Den Hopfen bezogen die hiesigen Brauer aus Isernhagen bei Hannover und aus dem Dannenbergischen.
Hefe auch sie hat Auswirkungen auf die Eigenschaften oder den Geschmack. Zunächst werden diejenigen Inhaltsstoffe, die später vergoren werden sollen, aus dem Korn herausgelöst. Dazu gehört:
das Mälzen Das Korn wird durch Einweichen künstlich zum Keimen gebracht. Dann beginnen die Enzyme, die Stärke zu Zucker abzubauen und die Eiweißstoffe werden gelöst. Nach einer bestimmten Zeit wird das Keimen durch ein schonendes Trocknen abgebrochen. Dabei erhält das Malz, je nach Temperatur, die Farbe, die sich später auf das Bier überträgt. Keime und Wurzeln werden dann entfernt.
Das Maischen Das getrocknete Malz wird geschrotet und mit warmem Wasser vermischt, so daß alle löslichen Stoffe ausgelaugt werden. Enzyme bauen Stärke und Zucker zu Einfachzucker ab. Durch Filtern wird die Würze gereinigt. Dann wird der Hopfen gekocht. Hopfen verleiht dem Bier durch seine Bitterstoffe Geschmack und Aroma.
Stammwürze Alle in der Würze gelösten Stoffe vor der Vergärung. Der Gehalt wird in Prozent ausgedrückt. Bei der Vergärung wird nur ein Teil der Zuckerstoffe zu Alkohol; der Alkoholgehalt entspricht etwa einem Drittel bis Viertel des Stammwürzgehaltes.
Vergärung Der abgekühlten Würze wird Bierhefe zugesetzt je nach Bierart ober- oder untergärige Hefe. Durch die Vergärung in offenen Tanks wird Alkohol und Kohlensäure gebildet; die Nachgärung in geschlossenen Behältern dient der Qualitätsverbesserung.
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